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VG Trier, 07.06.2013 - 5 K 1306/12.TR |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 31.05.2013 - 5 K 1306/12
- VG Trier, 07.06.2013 - 5 K 1306/12.TR
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11
Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Auszug aus VG Trier, 07.06.2013 - 5 K 1306/12
Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts dann, wenn es dem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5/11 -, juris). - BVerwG, 18.02.1981 - 4 C 75.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Vorverfahren - Zuziehung eines Bevollmächtigten - …
Auszug aus VG Trier, 07.06.2013 - 5 K 1306/12
Dass hierfür nicht, wie generell nach § 164 VwGO, der Urkundsbeamte, sondern unmittelbar das Gericht zuständig ist, hat seinen Sinn darin, dass das Gericht diese Frage einfacher und zutreffender beantworten kann, ändert aber nichts daran, dass dieser Ausspruch eine die Kostenfestsetzung betreffende Entscheidung ist, so dass die Entscheidung grundsätzlich durch Beschluss zu treffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 4 C 75/80 -, juris).